Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: April 2026
Hinweis: Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (B2B). Verbraucherverträge werden nicht geschlossen.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Blendi Shala, Arca Buchhaltung, Hellerhofstraße 35, 60327 Frankfurt am Main (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber über Buchhaltungs- und buchhalterische Beratungsleistungen.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
- Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die beiderseitige Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrages zustande.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. dem abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag.
- Leistungsänderungen oder -erweiterungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung der Vergütung führen.
- Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen auf der Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen. Eine steuerrechtliche Beratung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) ist nicht Gegenstand der Leistung.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Belege und Informationen vollständig und rechtzeitig – spätestens bis zum 5. Werktag des Folgemonats – bereitzustellen.
- Der Auftraggeber gewährleistet die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm übermittelten Daten und Unterlagen. Für Fehler, die auf unvollständigen oder unrichtigen Angaben des Auftraggebers beruhen, haftet der Auftragnehmer nicht.
- Verzögert der Auftraggeber die Übermittlung der erforderlichen Unterlagen, verlängern sich die vereinbarten Bearbeitungsfristen des Auftragnehmers entsprechend. Mehrkosten, die durch eine solche Verzögerung entstehen, trägt der Auftraggeber.
- Der Auftraggeber benennt einen festen Ansprechpartner für die Kommunikation mit dem Auftragnehmer.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Festpreis gemäß Angebot oder Dienstleistungsvertrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Die monatliche Rechnung wird jeweils zu Beginn des laufenden Monats gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen sowie eine Mahnpauschale von 5,00 € je Mahnung in Rechnung zu stellen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Vergütung einmal jährlich unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen angemessen anzupassen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung.
- Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern keine abweichende Mindestlaufzeit vereinbart wurde.
- Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform (E-Mail genügt) gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsrechnungen in Verzug gerät oder seine Mitwirkungspflichten dauerhaft verletzt.
- Nach Beendigung des Vertrages übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle erstellten Unterlagen und Daten in einem gängigen Format. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen des Auftragnehmers bleiben hiervon unberührt.
§ 6 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt, maximal jedoch auf die Höhe der in den letzten zwölf Monaten gezahlten Vergütung.
- Für Schäden, die durch verspätete oder unvollständige Bereitstellung von Unterlagen durch den Auftraggeber entstehen, wird jede Haftung ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz
- Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Näheres regelt die Datenschutzerklärung unter arca-buchhaltung.de/datenschutz.
- Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung als Auftragsverarbeiter tätig wird, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
§ 8 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.